Coronavirus/Covid-19/SARS-CoV-2 (Mitteilung vom 31. Juli 2020, 1100Uhr)
VERÖFFENTLICHUNG 39 Allgemeine Lage
Im Kanton Zürich steckten sich in der vergangenen Woche 145 Personen mit dem Virus an. Das Medianalter dieser Personen liegt bei 38 Jahren – im März lag dieses Alter bei 83 Jahren. Sicherlich haben die freundlichen Witterungsbedingungen einen bestimmenden Einfluss auf diese Veränderung. Aufgrund der aktuellen Notlage überlässt es der Bund den Kantonen, lokal angepasste Einschränkungen zu verfügen. Bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Veröffentlichung lagen der Gemeinde keine Informationen über neue Massnahmen für den Kanton Zürich vor. Wir werden die Bevölkerung weiterhin umgehend über allfällige Änderungen diesbezüglich informieren. Weiterhin ist es wichtig, die bestehenden Massnahmen und Empfehlungen weiterhin einzuhalten:
Reisetätigkeit Nachstehende Länder sind als Risikogebiet bezeichnet worden:
(neue Länder sind fett gekennzeichnet)
Prüfen Sie vor einer Ausreise sowie nach der Wiedereinreise auf der Homepage,
ob sich das Destinationsland allenfalls zwischenzeitlich auf der Liste befindet.
Einwohnerinnen und Einwohner, die aus einem der oben genannten Länder zurückkehren, können sich mit folgendem Link bei der Gesundheitsdirektion für den Quarantänebeginn melden:
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html
Weiter empfehlen wir nach wie vor Folgendes:
1. Prüfen Sie die Reiseempfehlungen auf der Homepage des Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (www.eda.admin.ch). Nach wie vor empfiehlt das BAG, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob Ihre Destination als Risikogebiet gekennzeichnet ist.
2. Prüfen Sie auf der Homepage der ausländischen Vertretung des Ziellandes, welche Einreisebestimmungen vor Ort gelten.
3. Nehmen Sie genügend Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc. aus der Schweiz mit.
4. Stellen Sie mit dem Arbeitgeber sicher, ob er allenfalls zusätzliche interne Richtlinien und Weisungen für das Verhalten nach der Rückkehr aus dem Risikogebiet erlassen hat.
Quarantäne Die Quarantäne bzw. deren Einhaltung hat zwei wichtige Aspekte. Zum einen ist die Einhaltung der Quarantäne ein solidarischer Akt gegenüber der Bevölkerung. Damit wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass niemand anderes angesteckt wird. Zum anderen ist sie eine behördliche Massnahme deren Nichteinhaltung strafrechtlich verfolgt und mit erheblichen Bussen belegt werden kann. Die Nichteinhaltung der Quarantäne ist kein Kavaliersdelikt.
Abgesagte Anlässe Leider müssen wir geplante Anlässe laufend absagen. Dies betrifft derzeit nachstehende Veranstaltungen:
Bundesfeier Auch die Bundesfeier 2020 ist von den Abstandsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus betroffen. Das ist notwendig und dennoch sehr bedauerlich. Das gesellige Zusammensein und die in Rümlang immer sehr schön gestalteten Feiern zum Geburtstag unserer Heimat sind immer ein wichtiger Programmpunkt in der Agenda vieler Einwohnerinnen und Einwohner gewesen. Dieses Jahr feiern wir diesen 1. August anders, im kleineren Rahmen. In der Schweiz im Generellen und in Rümlang im Besonderen hat die Bevölkerung äusserst positiv, diszipliniert und vorbildlich auf die verschiedenen Massnahmen seit März reagiert. Damit hat sie ein Mal mehr gezeigt, dass die gegenseitige Rücksichtnahme, die Solidarität zwischen Kantonen, Gemeinden aber auch unter den Bevölkerungsgruppen in vielen von uns einen wichtigen Stellenwert hat. In diesem Sinne findet auch dieser 1. August im Zeichen jener Werte statt, die uns als Gemeinschaft stark machen – wenn auch die Form eine andere ist.
Der Gemeindrat, die Gemeindeverwaltung und die Task Force Coronavirus wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner ein frohes Fest zum 1. August.
Freitag, 31. Juli 2020, 1100 Uhr Dokument 200731_-_Veroffentlichung_39.pdf (pdf, 211.3 kB) Datum der Neuigkeit 31. Juli 2020
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