Coronavirus/Covid-19/SARS-CoV-2 (Mitteilung vom 30. Oktober 2020, 1430Uhr)
VERÖFFENTLICHUNG 51 Allgemeine Lage Die aktuelle Lage bezüglich Ausbreitung des Coronavirus sieht derzeit wie folgt aus:
(Die Daten beziehen sich auf neue Fälle)
Die Gesundheitsdirektorin hat anlässlich der Medienkonferenz darauf hingewiesen, dass das Durchschnittsalter der Sterbefälle wieder zunimmt. Das ist ein Hinweis, dass das Problem zunehmend auch in den Altersheimen angekommen ist. Sie weist darauf hin, dass gerade bei älteren Personen ein tödlicher Krankheitsverlauf sehr häufig vorkommt.
Die Gemeinde Rümlang bekennt sich seit Beginn der Coronakrise zu den Massnahmen von Bund und Kanton und ist punktuell, überall dort, wo dies sinnvoll erschien, schnell, unkompliziert auch einen Schritt weiter gegangen. So auch jetzt! Wir appellieren an die Bevölkerung, die Schutzmassnahmen strikte einzuhalten. Nicht primär weil es behördlich angeordnet wird, sondern weil wir alle eigenverantwortlich füreinander einstehen wollen.
Maskenpflicht Die Maskenpflicht wurde vom Bundesrat schweizweit ausgeweitet. Neu gilt, dass nicht nur in öffentlich zugänglichen Innenräumen, sondern auch in Aussenbereichen von Betrieben (z.B. Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars etc.) eine Maske getragen werden muss. Weiter besteht eine Maskentragpflicht auch in belebten, öffentlichen Zonen im Freien, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht jederzeit eingehalten werden kann (z.B. stark frequentierte Strassen und Plätze, Parks etc.). Für Rümlang gilt dies insbesondere im Bereich des Bahnhofs sowie bei den Grillstellen, Spielplätzen und Aussensportanlagen.
Veranstaltungen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen davon sind die Gemeindeversammlungen. Im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 wird das Schutzkonzept noch überprüft.
Weiterhin möglich sind zudem politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen.
Versammlungen und Freizeitaktivitäten Spontane Versammlungen im öffentlichen Raum sind auf 15 Personen beschränkt. Zudem gelten die Empfehlungen des BAG betreffend Abstand und Masken tragen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen sind bis 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Kontaktsportarten sind verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Die Schutzkonzepte der verschiedenen Sport- und Schwimmhallen, Sportplätze etc. werden laufend angepasst. Im Hallenbad Rümlang dürfen sich ab sofort und bis auf weiteres maximal 30 Personen im Inneren aufhalten. Hier sind weitere Veränderungen zu erwarten.
Private Veranstaltungen Für private Feiern im Freundes- und Familienkreis in privaten Räumen gilt neu eine Personenbeschränkung von 10 Personen (inkl. Kinder).
Einkauf und Quarantäne Vereinzelt wird uns mitgeteilt, dass im Quarantänefall die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes nicht organisiert werden kann. Wir weisen diesbezüglich auf das Angebot von Shopping-Angels hin (www.shoppingangels.ch – 044 843 13 30).
Abgesagte Anlässe
Freitag, 30. Oktober 2020 / 1430Uhr Dokument 201030-_Veroffentlichung_51.pdf (pdf, 288.5 kB) Datum der Neuigkeit 30. Okt. 2020
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