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Zusatzleistungen

Ressortvorstand


Paul Grünenwald

Chätschstrasse 11

8153 Rümlang

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Rümlang

Zusatzleistungen, Büro Nr. 7

Glattalstrasse 201

8153 Rümlang


Telefon +41 (0)44 817 75 90
Fax +41 (0)44 818 01 18
E-Mail zusatzleistungen at ruemlang.zh.ch


Bereich Name/Vorname Telefonnummer E-Mail
Leiterin Zusatzleistungen Klaus Susanne +41 (0)44 817 75 92

susanne.klaus at ruemlang.zh.ch

Mitarbeiterin Zusatzleistungen Thoma Regula +41 (0)44 817 75 93

regula.thoma at ruemlang.zh.ch


Öffnungszeiten


Montag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

 

Dienstleistungen


- Festsetzen und Auszahlen von Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen

- Vergüten von Krankheitskosten

- Beratung


Ziel


Zusatzleistungen zur AHV / IV garantieren zusammen mit den Renten oder IV-Taggeldern und allfällig weiteren Einkommen und Vermögen einen gesamt schweizerischen Sozialstandard für invalide und alte Menschen sowie für Verwitwete und Waisen.


Unter dem Begriff „Zusatzleistungen zur AHV/IV“ unterscheidet die Gemeinde Rümlang zwei Leistungsarten:


- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht

- Beihilfen (BH) nach Kantonalem Recht



 


Ergänzungsleistungen

 


gehören zusammen mit den AHV- und IV-Renten zum sozialen Fundament unseres Staates und sichern älteren und behinderten Menschen eine angemessene Existenz. Zudem machen sie einen Heimaufenthalt für alle bezahlbar. Ergänzungsleistungen zur AHV- bzw. IV-Rente sind keine Fürsorgeleistungen. Sie sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Gemeinden und Kantone ausgerichtet.


Beihilfen


sind Leistungen des Kantons Zürich und erweitern den Lebensbedarf. Sie können zusätzlich zur EL ausgerichtet werden und sind von besonderen Bestimmungen bezüglich Bedarf, Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich abhängig.


Voraussetzungen/Vorgehen

 

Voraussetzungen

  •  Anspruch auf eine Alters-, Hinterlassenen- oder IV-Rente, Hilflosenentschädigung oder IV-Taggeld
  •  zivilrechtlicher Wohnsitz in Rümlang
  •  Erfüllung von Karenzfristen
  • Vermögen und Einkommen dürfen gewisse Werte nicht überschreiten
  •  Ausgabenüberschuss nach individueller Anspruchsberechnung durch die
    Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang

Vorgehen


  •  Telefonische Terminvereinbarung
  •  Antragstellung bei der Zusatzleistungsstelle Rümlang mit Formular
  •  Einreichung sämtlicher Unterlagen aller Vermögenswerte, Einnahmen und
    Ausgaben im In- und Ausland
  •  Entscheid über allfälligen Anspruch oder Ablehnung durch die Zusatzleistungs-
    stelle AHV / IV Rümlang mit Verfügung

Berechnung

 

Provisorische Online-Berechnung


Mit Hilfe des Links können Sie ein allfälliger Anspruch auf Ergänzungsleistungen provisorisch ausrechnen.


Merkblätter

Die Merkblätter 5.01 und 5.02 geben weitere Auskünfte über die Ergänzungsleistungen. Sie können bei uns bezogen werden.


Links

AHV

Pro Senectute





 
    
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