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Zusatzleistungen
Ressortvorstand
Paul Grünenwald
Chätschstrasse 11
8153 Rümlang
Kontakt
Gemeindeverwaltung Rümlang
Zusatzleistungen, Büro Nr. 7
Glattalstrasse 201
8153 Rümlang
| Telefon | +41 (0)44 817 75 90 |
| Fax | +41 (0)44 818 01 18 |
| zusatzleistungen at ruemlang.zh.ch |
| Bereich | Name/Vorname | Telefonnummer | |
| Leiterin Zusatzleistungen | Klaus Susanne | +41 (0)44 817 75 92 |
susanne.klaus at ruemlang.zh.ch |
| Mitarbeiterin Zusatzleistungen | Thoma Regula | +41 (0)44 817 75 93 |
regula.thoma at ruemlang.zh.ch |
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstleistungen
- Festsetzen und Auszahlen von Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen
- Vergüten von Krankheitskosten
- Beratung
Ziel
Zusatzleistungen zur AHV / IV garantieren zusammen mit den Renten oder IV-Taggeldern und allfällig weiteren Einkommen und Vermögen einen gesamt schweizerischen Sozialstandard für invalide und alte Menschen sowie für Verwitwete und Waisen.
Unter dem Begriff „Zusatzleistungen zur AHV/IV“ unterscheidet die Gemeinde Rümlang zwei Leistungsarten:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen (BH) nach Kantonalem Recht
Ergänzungsleistungen
gehören zusammen mit den AHV- und IV-Renten zum sozialen Fundament unseres Staates und sichern älteren und behinderten Menschen eine angemessene Existenz. Zudem machen sie einen Heimaufenthalt für alle bezahlbar. Ergänzungsleistungen zur AHV- bzw. IV-Rente sind keine Fürsorgeleistungen. Sie sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Gemeinden und Kantone ausgerichtet.
Beihilfen
sind Leistungen des Kantons Zürich und erweitern den Lebensbedarf. Sie können zusätzlich zur EL ausgerichtet werden und sind von besonderen Bestimmungen bezüglich Bedarf, Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich abhängig.
Voraussetzungen/Vorgehen
Voraussetzungen
- Anspruch auf eine Alters-, Hinterlassenen- oder IV-Rente, Hilflosenentschädigung oder IV-Taggeld
- zivilrechtlicher Wohnsitz in Rümlang
- Erfüllung von Karenzfristen
- Vermögen und Einkommen dürfen gewisse Werte nicht überschreiten
- Ausgabenüberschuss nach individueller Anspruchsberechnung durch die
Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang
Vorgehen
- Telefonische Terminvereinbarung
- Antragstellung bei der Zusatzleistungsstelle Rümlang mit Formular
- Einreichung sämtlicher Unterlagen aller Vermögenswerte, Einnahmen und
Ausgaben im In- und Ausland - Entscheid über allfälligen Anspruch oder Ablehnung durch die Zusatzleistungs-
stelle AHV / IV Rümlang mit Verfügung
Berechnung
Provisorische Online-Berechnung
Mit Hilfe des Links können Sie ein allfälliger Anspruch auf Ergänzungsleistungen provisorisch ausrechnen.
Merkblätter
Die Merkblätter 5.01 und 5.02 geben weitere Auskünfte über die Ergänzungsleistungen. Sie können bei uns bezogen werden.




