WohnenFragen
![]() Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen:
Genossenschaften können eine gute Anlaufstelle für günstige Wohnungen sein. In Rümlang gibt es unter anderem die folgenden drei, bei denen Sie sich direkt bewerben können:
Falls Sie Kinder haben, die betreut werden müssen, klären Sie vorgängig welche Angebote es gibt und wie die Kosten aussehen. Sie finden einige Betreuungsangebote unter Leben & Wohnen / Familie. Zudem können Sie sich bei der Abteilung Gesellschaft & Gesundheit erkundigen.
![]() Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Rümlang umziehen, reicht eine Adressänderung an die Einwohnerkontrolle. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die vom Ausland oder von einem anderen Kanton zuziehen, ist eine Vorsprache am Schalter zwingend erforderlich. Informieren Sie sich auf den Seiten der Einwohnerkontrolle Rümlang welche Dokumente alles nötig sind.* Dort finden Sie auch den Link zur Online-Anmeldung. Weitere Stellen, die Sie bei einem Umzug benachrichtigen sollten:
ch.ch: Informationen zum Thema Umzug *Wieso zum Beispiel eine Krankenversicherung notwendig ist und was diese beinhaltet, erfahren Sie in der Rubrik Finanzen, Steuern und Versicherungen.
![]() Es gibt in der Schweiz mehrere Organisationen, die sich mit dem Wohnungswesen befassen. Eine davon ist der Mieterinnen- und Mieterverband. Er setzt sich für die Interessen und Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, berät seine Mitglieder und erbringt für sie weitere Dienstleistungen. Sie erhalten dort umfassende Informationen zu:
Auch die Schlichtungsbehörden informieren Sie in allen Fragen rund um das Mieten, etwa bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern/innen und Vermietern/innen. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. Zum Beratungstermin müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat eine Broschüre „Wohnen in der Schweiz“ in 16 Sprachen veröffentlicht.
![]() Sie finden eine Auswahl an mietbaren Räumen auf unserer Homepage. Zudem können Sie bei der Einwohnerkontrolle folgende Räume mieten:
Vereine können auch folgende Räume mieten:
Lesen Sie dazu vorab die entsprechenden Dokumente und Merkblätter zur Raumverwaltung. |