Steueramt
Die Abteilung Steueramt ist zuständig für - Staats-, Gemeinde-, Kirchen- und Grundstückgewinnsteuern
- Mitwirken bei der Steuerveranlagung
- Steuerliche Bewertung von Liegenschaften
- Inventaraufnahme in Todesfällen
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
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