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Ausländerausweise

Allgemeine Informationen zum Ausländerrecht, finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariat für Migration SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Verlängerung Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung

Ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Migrationsamt die Verfallsanzeige per Post. Bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises persönlich (auch Kinder) mit den folgenden Unterlagen bei uns vorbei:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verfallanzeige inkl. Bestätigung Arbeitgeber falls erforderlich
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis

Anfallende Gebühren müssen im Voraus am Schalter der Bevölkerungsdienste bezahlt werden (Barzahlung, EC oder Postcard). Für weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf empfehlen wir die Webseite des Migrationsamts ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung

Für Kurzaufenthaltsbewilligung werden keine Verfallsanzeigen per Post verschickt, bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises mit dem Pass, dem Ausländerausweis und dem neuen Arbeitsvertrag bei uns vorbei.

Umwandlung Aufenthalts- in Niederlassungsbewilligung

Die Niederlassungsbewilligung kann zusammen mit der Verlängerung des Ausweises beantragt werden. Informieren Sie sich beim MigrationsamtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ob Sie bereits eine Niederlassungsbewilligung beantragen können. Bitte bringen Sie für den Antrag der Niederlassungsbewilligung zusätzlich zu den Unterlagen für die Verlängerung folgendes mit:

  • Aktuelle Arbeitsbestätigung (nicht Arbeitsvertrag)
  • Betreibungsauszug – für den Zeitraum der letzten drei Jahre
  • Bestätigung des Sozialamtes, darüber dass keine Sozialhilfe bezogen wurde – für den Zeitraum der letzten 3 Jahre
  • Sprachnachweis (Niveau A2 oder B1) kann verlangt werden
  • Gebühren des Migrationsamts werden im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet

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