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Namenserklärung

Namenserklärungen, gültig ab 1.1.2013
Die Eheauflösung durch Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Tod, Ungültigkeits- oder Verschollenerklärung hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht) keine Auswirkung.

Die Person, welche den Familiennamen durch Heirat oder eingetragene Partnerschaft jedoch geändert hat, kann nach Ehescheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Tod des Partners jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, ihren Ledignamen wieder annehmen zu wollen.

Für die Beurkundungen ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz zuständig. Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch beim Zivilstandsamt.

 

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