Gastwirtschaftspatente
Zuständige Abteilung: Sicherheit
Gemäss Gastgewerbegesetz des Kantons Zürich benötigt es für das Wirten, das heisst das Verkaufen von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie der Verkauf von Alkohol, ein Gastwirtschaftspatent. Dieses wird nur erteilt, wenn die Räume und Einrichtungen von Gastwirtschaftsbetrieben den bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen sowie arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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