Ausländerausweise
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle
Allgemeine Informationen zum Ausländerrecht, finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariat für Migration SEM. Verlängerung Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung Ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Migrationsamt die Verfallsanzeige. Bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises persönlich (auch Kinder) mit den folgenden Unterlagen bei uns vorbei:
Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung Für Kurzaufenthaltsbewilligung werden keine Verfallsanzeigen verschickt, bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises mit dem Pass, dem Ausländerausweis und dem neuen Arbeitsvertrag bei uns vorbei. Umwandlung Aufenthalts- in Niederlassungsbewilligung Die Niederlassungsbewilligung kann zusammen mit der Verlängerung des Ausweises beantragt werden. Informieren Sie sich beim Migrationsamt, ob Sie bereits eine Niederlassungsbewilligung beantragen können. Bitte bringen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für die Verlängerung folgendes mit:
Gebühren:
Alle 5 Jahre müssen bei Bürgern von Drittstaaten die biometrischen Daten und das Passfoto im Ausländerausweis neu erfasst werden. Dazu ist ein Termin beim Migrationsamt nötig, den Sie bei uns am Schalter abmachen können. Die Gebühr für die Biometrieerfassung beträgt CHF 20.00.
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