Stellenantritt/Stellenwechsel
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle
Bürger eines EU/EFTA Staates können ohne Bewilligung die Arbeitsstelle wechseln. Nur beim Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Arbeit oder ungekehrt ist eine Meldung bei der Einwohnerkontrolle nötig. Bürger eines Drittstaates benötigen unter Umständen eine Bewilligung zum Stellenwechsel. Bitte wenden Sie sich bei Fragen ans Migrationsamt: Migrationsamt Zürich Telefon: 044 259 88 00 Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige oder Bürger von Rumänien und Bulgarien anstellen möchten, wenden sich bitte direkt ans Amt für Wirtschaft und Arbeit Amt für Wirtschaft und Arbeit Telefon: 043 259 26 63
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