Gurtentragpflicht und Kindersitze im Auto


In der Schweiz ist es gesetzliche Vorschrift, dass sich Fahrer und Mitfahrer von Personenwagen während der Fahrt auf allen mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten Sitzen angurten.

Ab 1. Januar 2002 müssen alle Kinder unter 7 Jahren mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) gesichert werden, auch auf den Rücksitzen. Ausserdem dürfen nur mehr so viele Kinder mitgeführt werden, als Plätze bewilligt sind. Kinder von 7 bis 12 Jahren müssen schon seit längerer Zeit ebenfalls mit einer solchen Vorrichtung oder mit den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert werden.

Empfehlung: Die Chance, bei einem Unfall nicht verletzt oder getötet zu werden, ist bei einem gesicherten Kind rund siebenmal grösser als bei einem ungesicherten.

Wir empfehlen, Kinder wenn möglich auf den Rücksitzen zu platzieren und dort alle – auch diejenigen über 7 Jahre – mit einer dem Alter und Gewicht des Kindes entsprechenden Rückhaltevorrichtung zu sichern. Verwenden Sie einen mit dem bfu-Sicherheitszeichen versehenen oder nach ECE geprüften Kindersitz, dessen Genehmigungsnummer mit 03 beginnt.