Newcastle-Krankheit bei Geflügeln
Das Veterinäramt hat wegen dieser Erkrankung eine Schutzzone und eine Überwachungszone ausgeschieden. Rümlang liegt in der Überwachungszone und hat die dafür geltenden und festgesetzten Massnahmen festgelegt. Nachstehende Massnahmen sind ab sofort einzuhalten:
- Meldepflicht für Geflügelhaltungen: Noch nicht beim VETA angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich bei uns registrieren. Das geht ganz einfach online: Über zh.ch/tierregister gelangt man auf die allgemeine Tier-Registrierungs-Site. Und dies ist der Direktlink zur Geflügelregistration. Bitte machen Sie die Geflügelhaltenden in Ihrer Gemeinde auf die Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung aufmerksam (vgl. Art. 18a Tierseuchenverordnung).
- Zutritt zu Geflügelhaltungen untersagen: Die Vorlage für einen Aushang am Hühnerhaus geht an alle Geflügelhaltenden und kann gerne auch durch die Gemeinden abgebeben werden. Die Vorlage finden Sie ebenfalls unter zh.ch/ndv (unter «Weitere Informationen»).
Weitere Informationen sind auf der eigens dafür eingerichteten Homepage des Veterinäramtes entnommen werden.
Wir bitten Halter von Geflügelgehegen im Sinne der Beschreibungen des Veterinäramtes um Kooperation in der Bekämpfung der Geflügelkrankheit.
Rümlang, 24. Januar 2022/1945 Uhr
Zugehörige Objekte
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220124_-_KRI-NDZH039611-AVf-Zonen-Massnahmen-220122_BERICHTIGT_ohnePfad-sc.pdf | Download | 1 | 220124_-_KRI-NDZH039611-AVf-Zonen-Massnahmen-220122_BERICHTIGT_ohnePfad-sc.pdf |