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23.05.2022 01:32:26
VERÖFFENTLICHUNG 62
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 wesentliche Lockerungen kommuniziert. Das ist erfreulich. Die Einhaltung der verbleibenden Bestimmungen ist umso wichtiger, damit weiterhin eine Ent-wicklung in Richtung Lockerungen möglich ist.
#wirwerdenesgemeinsammeistern
#socialdistancing
#emotionalvicinity
#jetztnichtnachlassen
Allgemeine Lage
Die Entwicklung der Gesamtsituation ist derzeit erfreulich. Die Fallzahlen nehmen ab, die wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Beobachtung von genesenen und geimpften Personen lassen einstweilen günstige Annahmen bezüglich der Immunisierung zu. Die Lage in den Spitälern ist bezüglich der Fallzahlen entspannter. Der Bundesrat reagiert mit wesentlichen Lockerungen auf diese neue Ausgangslage. Der Regierungsrat des Kantons Zürich verzichtet ab sofort und bis auf weiteres auf eigene, weitergehende Restriktionen. Die aktuelle Lage ist verschiedenen Faktoren zu verdanken. Einerseits sind die behördlichen Massnahmen durchaus geeignet gewesen, um die Lage einigermassen im Griff zu behalten. Andererseits ist sie einmal mehr auf die vorbildliche Einhaltung der Bestimmungen durch den Grossteil der Bevölkerung zurückzuführen. Zwei Punkte sind in dieser Phase wichtig: Lasst uns die zurückgewonnenen Freiheiten mit Mass und Vernunft geniessen und lasst uns die verbleibenden Regeln (Hygiene, Distanz, Maskenpflicht) weiterhin konsequent umsetzen. Damit werden weitere Schritte in Richtung Normalität möglich sein.
|
Kanton Zürich |
Schweiz |
Laborbestätigte Fälle am 27. Mai 2021 |
141 |
992 |
Hospitalisierungen (davon mit Beatmung) |
-1 (+3) |
+36 |
Todesfälle |
+0 |
+9 |
Covid Tests |
k.a. |
29‘120 |
Reproduktionswert |
0.94 |
0.94 |
(Die Daten beziehen sich auf neue Fälle)
Personen in Isolation |
947 |
8‘646 |
Personen in Quarantäne, da in Kontakt mit Isolierten |
2‘256 |
14‘187 |
Personen in Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten |
k.a. |
4‘024 |
Verabreichte Impfdosen |
745‘353 |
4‘280‘630 |
Generelle Änderungen
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 26. Mai 2021, weitere Lockerungen beschlossen, welche ab 31. Mai 2021 gültig sind. Dies insbesondere in den Bereichen Sport, Veranstaltungen, private Treffen und Restaurants. Zudem hat er Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete definiert. Alle Änderungen im Detail sind unter www.bag.admin.ch / Coronavirus / Massnahmen und Verordnungen beschrieben.
Änderungen in Rümlang
Hallenbad
Ab Montag, 31. Mai 2021 ist das Hallenbad wieder zu den regulären Zeiten offen. Im Innern dürfen sich maximal 50 Personen gleichzeitig aufhalten. Mit Öffnung des Aussenbereichs sind auch mehr Badegäste zulässig. Zudem gelten folgende Bestimmungen:
Kinder sind von der Maskentragpflicht anlässlich des Schulschwimmens entbunden. Die Primarschule Rümlang führt ein repetitives Testen in den Klassen durch. Allenfalls positiv getestete Kinder sind zum Zeitpunkt des Unterrichts bereits in Isolation, so dass die Schülerinnen und Schüler mit gutem Gewissen von der Maskentragpflicht entbunden werden können. Dies gilt aber ausschliesslich beim Schulschwimmen. Beim Besuch im Hallenbad in der Freizeit gilt auch für sie die Maskenpflicht wieder.
Veranstaltungen und Anlässe
Aufgrund der aktuellen Situation prüft die Gemeinde auch, welche Veranstaltungen für die Bevölkerung wieder angeboten werden können (z.B. Bibliotheks- oder Jugendanlässe, Angebote für Familien etc.). Auch die Bundesfeier soll dieses Jahr in einer entsprechenden Form stattfinden können. Wir werden die Bevölkerung laufend über die entsprechenden Kanäle (Veranstaltungskalender, Homepage, Publikationen im Rümlanger usw.) informieren.
Maskenpflicht im Freien
Im Freien gilt weiterhin eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren, wenn es zu einer Konzentration von Personen kommt und / oder der Abstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in belebten Fussgängerzonen, Dorfzentren, Parks und Spielplätzen.
Sport und Sportplätze
Auch im Breitensport gibt es per 31. Mai 2021 Lockerungen für Personen Jahrgang 2000 und älter. So kann wieder in grösseren Gruppen trainiert werden und auch Kontaktsportarten sind unter spezifischen Bedingungen möglich. Weiter sind auch Wettkämpfe wieder möglich. Alle Informationen zum Sporttreiben drinnen und draussen sind unter www.baspo.admin.ch / Informationen zu Covid-19 und Sport / Häufig gestellte Fragen zu finden.
Coronavirus-Impfung
Seit Mitte Mai sind alle Zürcherinnen und Zürcher ab 16 Jahren für eine Terminbuchung zur Corona-Impfung zugelassen. Alle wichtigen Informationen wie auch der Zugang zum Anmelde-Tool sind unter www.zh.ch / Coronavirus / Coronavirus-Impfung abrufbar.
Dokument 210528_-_Veroffentlichung_62.pdf (pdf, 433.9 kB)
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