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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person Fr. 40.-


Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder Online über eUmzugZH erfolgen.

Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes oder Arbeitsvertrag
  • Krankenkassenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.- zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren.


Personen die einem EG/EFTA Staat angehören können den Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde entweder persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH melden.
Ausländerrechtliche Gebühren werden zusätzlich verrechnet:

Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen.

Drittstaatangehörige können den innerkantonalen Zuzug entweder persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH melden. Für die Anmeldung aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.
Ausländerrechtliche Gebühren werden zusätzlich verrechnet:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.

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