Einreichung und Fristerstreckung Steuererklärung
Sie erhalten jeweils im Januar die Steuererklärung für die abgelaufene Steuerperiode. Die Einreichefrist dauert bis zum 31. März. Vor Ablauf dieses Termins können Sie beim Steueramt schriftlich oder mündlich eine Fristerstreckung beantragen. Eine Erstreckung ist bis max. 30. November möglich. Ohne unseren Gegenbericht können Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 817 75 30 | steuern@ruemlang.ch |