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Anmeldung Wochenaufenthalt

Was ist ein Wochenaufenthalt?

WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in Rümlang einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. WochenaufenthalterInnen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Rümlang und müssen immer an freien Tagen an ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Aufgaben der Einwohnerkontrolle
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft die Einwohnerkontrolle die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

Auskunftspflicht
WochenaufenthalterInnen sind nach § 6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Unterlagen
Wenn eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, werden für die Anmeldung folgende Unterlagen benötigt:

  • Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Amtlicher Ausweis im Original
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Einzugsanzeige Logisgeber
  • Fragebogen für Wochenaufenthalt


Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle zwingend nötig. Für den Wochenaufenthalt wird jährlich eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.

Preis

CHF 100.00

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