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Geburt

Geburt im Spital
Wird Ihr Kind im Spital geboren, meldet die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt die Geburt an. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt beurkundet, erlässt danach eine Mitteilung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes und ist ausserdem für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig.

Hausgeburt
Die Geburt muss innert 3 Tagen mittels Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt Kloten angemeldet werden. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokumente hierfür benötigt werden.

Wünschen Sie weitere Infos, kontaktieren Sie das Zivilstandsamt Kloten oder besuchen die Webseite
 

 

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