Wirtschaftliche Hilfe
Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Ziel der Sozialhilfe ist, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten und die soziale und berufliche Integration zu fördern und zu fordern.
Befinden sie sich in einer finanziellen Notlage, so nehmen sie bitte mit uns persönlich Kontakt auf. Wir beraten sie mit der nötigen Diskretion und helfen ihnen, die Notsituation zu überbrücken.
Kontakt und Öffnungszeiten
044 817 75 90 oder sozialamt@ruemlang.ch
Montag, Mittwoch, Donnerstag |
08.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag |
13.30 - 18.30 Uhr |
Freitag |
07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend) |
Zugehörige Objekte
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Antrag_auf_wirtschaftliche_Sozialhilfe.pdf | Download | 0 | Antrag_auf_wirtschaftliche_Sozialhilfe.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 044 817 75 90 | soziales@ruemlang.ch |
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Soziales | 044 817 75 90 | soziales@ruemlang.ch |
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