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Wirtschaftliche Hilfe

Gestützt auf das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Ziel der Sozialhilfe ist, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten und die soziale und berufliche Integration zu fördern und zu fordern.

Befinden sie sich in einer finanziellen Notlage, so nehmen sie bitte mit uns persönlich Kontakt auf. Wir beraten sie mit der nötigen Diskretion und helfen ihnen, die Notsituation zu überbrücken.

 

Kontakt und Öffnungszeiten

044 817 75 90 oder sozialamt@ruemlang.ch

Montag, Mittwoch, Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Dienstag

13.30 - 18.30 Uhr

Freitag

07.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

 

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