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Prämienverbilligung

Prämienverbilligung

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Für die individuelle Prämienverbilligung gelten ab dem Jahr 2021 neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung. Die Zuständigkeit liegt bei der SVA Zürich.

Zum Online-Antrag der individuellen Prämienverbilligung.

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Telefon: 044 448 53 75
E-Mail: info-ipv@svazurich.ch

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