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Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren

6. März 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren für die Liefer- bzw. Rechnungsperiode vom 01. Januar 2026 bis

31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt (jeweils zuzüglich MwSt.):

 

Wassergebühren

Die Verbrauchsgebühren werden analog zum Vorjahr auf Fr. 1.75/m3 festgelegt.

Die jährlichen Grundgebühren sowie die weiteren Benutzungsgebühren bleiben ebenso unverändert.

 

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren bleiben analog zum Vorjahr bestehen:

- Grundgebühr der gewichteten Grundstücksfläche:           Fr. 0.14 je m2

- Mengenpreis Wasserbezug:                                              Fr. 1.41 je m3

 

Kehrichtgebühren

Die Tarifordnung vom 01.01.2012 bleibt unverändert gültig.

 

Das entsprechende Tarifblatt kann auf der Homepage heruntergeladen oder auf Verlangen per Post zugestellt werden.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m.

§ 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG) erhoben werden. Die Rekurs-schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Rümlang, 6. März 2026                                                                                   Der Gemeinderat