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Adressauskünfte und -sperren

Hier können Sie Adressauskünfte einholen oder Ihre eigene Adresse und persönlichen Daten sperren lassen.

Adress- und Datensperre

Adress- und Datensperre Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Person…
Adress- und Datensperre

Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.

Weiterhin Anspruch haben:
  • Amtsstellen
  • Private Personen, die nach  §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch Vorliegen eines Kreditvertrages etc.)
Die Errichtung einer Adress- und Datensperre kann bei uns am Schalter oder schriftlich beantragt werden. Für den schriftlichen Antrag können Sie das nachfolgende Formular benützen:

Adressauskünfte

Adressauskünfte werden im Rahmen des Datenschutzes nur schriftlich gegen Gebühren erteilt. Die Gebührenerhebung erfolgt per Rechnung belastet. Je nach Datenumfang verrechnen wir pro Ausk…
Adressauskünfte werden im Rahmen des Datenschutzes nur schriftlich gegen Gebühren erteilt. Die Gebührenerhebung erfolgt per Rechnung belastet. Je nach Datenumfang verrechnen wir pro Auskunft Gebühren von CHF 15.00 oder CHF 30.00.

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekannt gegeben (§9 Absatz 1 Datenschutzgesetz):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zu- und Wegzugsort

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§9 Absatz 2 Datenschutzgesetz):
  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Wir bitten um Beilage eines Rückantwortcouverts bei schriftlicher Anfrage.

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