Gesamtrevision Verkehrsrichtplan und Teilrevision Nutzungsplanung, Öffentlichen Auflage und Anhörung, Rümlang
Gesamtrevision Verkehrsrichtplan und Teilrevision Nutzungsplanung, Öffentlichen Auflage und Anhörung, Rümlang
Gemeinde Rümlang. Der Gemeinderat Rümlang hat an seiner Sitzung vom 5. August 2025 die Gesamtrevision des Verkehrsplans und die Teilrevision der Nutzungsplanung zu Handen der Anhörung nach- und nebengeordneter Planungsträger und der öffentlichen Auflage im Sinne von § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 22. August 2025 und endet am 21. Oktober 2025. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen zur Revision der Richt- und Nutzungsplanung bei der Gemeindeverwaltung Rümlang, Hochbau und Planung, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einsehbar:
https://webtransfer.zh.ch/de/download/bffddfae2532fe8a3b6d7ba1b725eb620de266e3
Ergänzende rechtliche Hinweise
Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich im Sinne der Mitwirkung zur Revision der Richtplanung und zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu äussern. Einwendungen sind bis spätestens 21. Oktober 2025 schriftlich an den Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigen Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Revisionen entschieden.
Einladung zur Infoveranstaltung
Die Gemeinde lädt am Donnerstag, 4.September, 19 Uhr zur öffentlichen Informationsveranstaltung im Gemeindesaal Rümlang ein. Dort werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen an die Planungsverantwortlichen zustellen.
Rümlang, 22. August 2025
Gemeinde Rümlang