Waffenerwerbsschein
Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will oder eine Waffe erbt, benötigt einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann direkt unter Publikationen heruntergeladen oder bei der Abteilung Sicherheit bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch muss mit folgender Beilage bei der Gemeindeverwaltung Rümlang, Abteilung Sicherheit, eingereicht werden:
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen erlaubt
Preis:
Fr. 50.00
Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen
Für den Erwerb von verbotenen Waffen (z.B. Serienfeuerwaffen, Schalldämpfer, verbotene Messer etc.) ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle Waffen notwendig. Bitte wenden Sie sich direkt an:
Kantonspolizei Zürich
Fachstelle Waffen
Postfach
8010 Zürich
058 648 35 40
waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit | 044 817 75 25 | sicherheit@ruemlang.ch |