Die parlamentarische Initiative «Strassengesetz § 30» verlangt, dass inskünftig der Unterhalt der Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert werden muss. Mindestens 20 Prozent der jährlichen Einlage in den Strassenfonds sollen den Gemeinden dafür zur Verfügung stehen. Massgebend für den Anteil einer Gemeinde ist die Länge der Gemeindestrassen, die vom motorisierten Individualverkehr befahren werden können. Der Kantonsrat hat die parlamentarische Initiative mehrheitlich gutgeheissen. Gegen die Änderung des Strassengesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
|