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Ergänzungsleistungen und Beihilfen

Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen gehören zusammen mit den AHV- und IV-Renten zum sozialen Fundament unseres Staates und sichern älteren und behinderten Menschen eine angemessene Existenz. Ergänzungsleistungen zur AHV- bzw. IV-Rente sind keine Fürsorgeleistungen. Sie sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Gemeinden und Kantone ausgerichtet.

Beihilfen
Beihilfen sind Leistungen des Kantons Zürich und erweitern den Lebensbedarf. Sie können zusätzlich zur EL ausgerichtet werden und sind von besonderen Bestimmungen bezüglich Bedarf, Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich abhängig.

Voraussetzungen

  • Anspruch auf eine Alters-, Hinterlassenen- oder IV-Rente, Hilflosenentschädigung oder IV-Taggeld:
  • zivilrechtlicher Wohnsitz in Rümlang
  • Erfüllung von Karenzfristen
  • Vermögen und Einkommen dürfen gewisse Werte nicht überschreiten
  • Ausgabenüberschuss nach individueller Anspruchsberechnung durch die Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang


Vorgehen

  • Telefonische Kontaktaufnahme oder Antragstellung bei der Zusatzleistungsstelle Rümlang mit Formular
  • Einreichung sämtlicher Unterlagen aller Vermögenswerte, Einnahmen und Ausgaben im In- und Ausland
  • Entscheid über allfälligen Anspruch oder Ablehnung durch die Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang mit Verfügung

 

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