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02.07.2022 16:09:06
Steueramt:
Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland im Steueramt persönlich vorbei.
Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein:
Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung muss persönlich bei uns am Schalter gemeldet werden (frühestens 1 Monat, spätestens aber 2 Wochen vor der Ausreise).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen finden Sie auf www.ma.zh.ch.
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren
Steueramt:
E-Mail: steueramt@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 30
Einwohnerkontrolle:
E-Mail: einwohnerkontrolle@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 20
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