Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung (Falls vorhanden)
- ID oder Pass
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich und kann frühstens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Wichtig ist, der Wegzug muss mindestens 30 Tage vorher dem Steueramt gemeldet werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.