Adressänderung / Umzug
Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
- ID oder Pass
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
Die Adressänderung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 817 75 20 | einwohnerdienste@ruemlang.ch |
Name | Download |
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