Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Steueramt:
Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland im Steueramt persönlich vorbei.
Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein:
- Vollständig ausgefüllte Steuererklärung aller Jahre bis zum Wegzug
- Die Steuern müssen vollständig bezahlt sein (oder Depotleistung)
- Vollmacht für einen Vertreter in der Schweiz abgeben
Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung muss persönlich bei uns am Schalter gemeldet werden (frühestens 1 Monat, spätestens aber 2 Wochen vor der Ausreise).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Schweizerbrüger: Identitätskarte / Reisepass, Schriftenempfangsschein (Falls vorhanden)
- Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis
Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen finden Sie auf www.ma.zh.ch.
Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren
Steueramt:
E-Mail: steueramt@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 30
Einwohnerkontrolle:
E-Mail: einwohnerkontrolle@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 20