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Namensänderung

Die Zürcher Namensänderungsbehörde kann Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich (Auslandschweizer: mit Zürcher Heimatgemeinde) eine Änderung des Vor- oder Familiennamens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen (Art. 30 Abs. 1 ZGB). Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern. Für das Gesuch verwenden Sie bitte das Formular.

Für im Ausland erfolgte Namensänderungen wenden Sie sich bitte an die für die Anerkennung zuständige Behörde Ihres Heimatkantons.

Namensänderung
Für Namensänderungen (Vornamen/Familiennamen) für im Kanton Zürich wohnhafte Personen ist folgende Behörde zuständig:

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abt. Zivilstandswesen
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 83 63 und 043 259 83 64

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