Forst- und Landwirtschaft
Förster
Die Gemeinden sind verpflichtet, für den gesamten Wald in ihrem Gemeindegebiet einen Revierförster anzustellen. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem kantonalen Waldgesetz:
Der Förster
- Übt die forstpolizeiliche Aufsicht aus
- Zeichnet Holzschläge an oder gibt seine Zustimmung
- Informiert in der Gemeinde über den Wald
- Berät Waldbesitzer und Waldbenützer
- Wirkt bei staatlichen Massnahmen mit
Förster: Thomas Hubli, thomas.hubli@thforst.ch, 079 728 98 93
Ackerbaustellenleiter
Der Ackerbaustellenleiter ist Ansprechspartner und Vertrauensperson für die Landwirte und das Landwirtschaftsamt. Er kontrolliert unter anderem die Ackerbaubeiträge anhand der Kulturen, Flächen und Bewirtschaftungsauflagen und die Tierhaltung anhand der Tierzahl und dem Auslauf entsprechend der Tierschutzverordnung.
Ackerbaustellenleiter: Peter Ammann, tempelhof@bluewin.ch, 044 817 02 01
Jäger
Bei Wildunfällen verständigen sie bitte immer direkt die Polizei.