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Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung durch Vermieter

Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.

Meldepflichtige Mutationen:

  • Ein- und Auszug von Hauptmietern
  • Ein- und Auszug von Untermietern (durch Hauptmieter oder Eigentümer zu melden)
  • Ein- und Auszug von Familienmitglieder
  • Interne Wohnungswechsel

Bitte folgen Sie dem Link unter Online-Dienste um einen Mieterwechsel zu melden.

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