Mieterwechsel (Ein- / Auszug) - Meldung durch Vermieter
Die Drittmeldepflicht beinhaltet Meldungen von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber die innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.
Meldepflichtige Mutationen:
- Ein- und Auszug von Hauptmietern
- Ein- und Auszug von Untermietern (durch Hauptmieter oder Eigentümer zu melden)
- Ein- und Auszug von Familienmitglieder
- Interne Wohnungswechsel
Bitte folgen Sie dem Link unter Online-Dienste um einen Mieterwechsel zu melden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 817 75 20 | einwohnerdienste@ruemlang.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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