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nach Rümlang zuziehen, innerhalb Rümlang umziehen, von Rümlang wegziehen

Sie ziehen nach Rümlang, haben eine neue Adresse oder verlassen unsere Gemeinde.

Sie haben sich entschieden, in Rümlang zu wohnen. Sie ziehen innerhalb Rümlang um oder beabsichtigen, Rümlang zu verlassen?

Sie müssen Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden, entweder persönlich am Schalter oder per Online-Formular (weiter unten). Einen Wohnungswechsel innerhalb des Hauses (Stockwerkwechsel), müssen Sie ebenfalls melden.

Als Hauseigentümerin und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern, Untermieterinnen und Untermietern bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

 

Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug der Einwo…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung (Falls vorhanden)
  • ID oder Pass

Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.

Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich und kann frühstens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Wichtig ist, der Wegzug muss mindestens 30 Tage vorher dem Steueramt gemeldet werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.

Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Steueramt: Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland im Steueramt persönlich vorbei. Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein: Vollständig aus…

Steueramt:
Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland im Steueramt persönlich vorbei.

Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein:

  • Vollständig ausgefüllte Steuererklärung aller Jahre bis zum Wegzug
  • Die Steuern müssen vollständig bezahlt sein (oder Depotleistung)
  • Vollmacht für einen Vertreter in der Schweiz abgeben


Einwohnerkontrolle:
Die Abmeldung muss persönlich bei uns am Schalter gemeldet werden (frühestens 1 Monat, spätestens aber 2 Wochen vor der Ausreise).

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schweizerbrüger: Identitätskarte / Reisepass, Schriftenempfangsschein (Falls vorhanden)
  • Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Informationen finden Sie auf www.ma.zh.ch.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

Steueramt:
E-Mail: steueramt@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 30

Einwohnerkontrolle:
E-Mail: einwohnerkontrolle@ruemlang.ch
Telefon 044 817 75 20

Adressänderung / Umzug

Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. …

Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
  • ID oder Pass
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag


Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag


Die Adressänderung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH erfolgen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.

Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug der Einwohnerkontrolle in…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Zuzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person Fr. 40.-


Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder Online über eUmzugZH erfolgen.

Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes oder Arbeitsvertrag
  • Krankenkassenversicherungsnachweis gemäss KVG (für alle zuziehenden Familienmitglieder)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
  • Geburtsschein für minderjährige Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern
  • Anmeldegebühr pro erwachsene Person CHF 40.- zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren.


Personen die einem EG/EFTA Staat angehören können den Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde entweder persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH melden.
Ausländerrechtliche Gebühren werden zusätzlich verrechnet:

Die Anmeldung aus dem Ausland kann nur persönlich am Schalter erfolgen.

Drittstaatangehörige können den innerkantonalen Zuzug entweder persönlich am Schalter oder online über eUmzugZH melden. Für die Anmeldung aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich.
Ausländerrechtliche Gebühren werden zusätzlich verrechnet:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- zur Folge haben kann.

Anmeldung Wochenaufenthalt

Was ist ein Wochenaufenthalt? WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber ge…

Was ist ein Wochenaufenthalt?

WochenaufenthalterInnen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in Rümlang einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. WochenaufenthalterInnen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Rümlang und müssen immer an freien Tagen an ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Aufgaben der Einwohnerkontrolle
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft die Einwohnerkontrolle die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

Auskunftspflicht
WochenaufenthalterInnen sind nach § 6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Unterlagen
Wenn eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, werden für die Anmeldung folgende Unterlagen benötigt:

  • Aufenthaltsausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Amtlicher Ausweis im Original
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Einzugsanzeige Logisgeber
  • Fragebogen für Wochenaufenthalt


Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle zwingend nötig. Für den Wochenaufenthalt wird jährlich eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.

Mieterwechsel

Gemäss § 8 und 10 MERG sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzut…
Gemäss § 8 und 10 MERG sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen

Zugehörige Objekte