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Trennung und Scheidung

 

Steuerpflicht bei Trennung/Scheidung
Durch die Trennung/Scheidung werden beide rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Es wird das Formular "provisorischer Steuerbezug" über Angaben von Einkommen und Vermögen zugestellt, damit eine provisorische Steuerrechnung für das ganze Jahr erstellt werden kann. Falls bereits Zahlungen an die gemeinsame, für das Ehepaar ausgestellte Steuerrechnung geleistet wurden, bitten wir von beiden innert 10 Tagen um schriftliche Mitteilung, wie das gemeinsam bezahlte Guthaben aufzuteilen ist. Ohne die beiden schriftlichen Mitteilungen oder bei keiner Übereinstimmung werden die geleisteten Zahlungen bis zum Datum der Trennung je zur Hälfte aufgeteilt.

Für Informationen zum Thema Scheidung und Trennung wenden Sie sich an das Bezirksgericht Dielsdorf.

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