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Zweiter Wahlgang Ersatzwahl Mitglied Primarschulpflege

20. November 2023

Am Wahlsonntag vom 19. November 2023 hat keine stimm- und wahlberechtigte Person das absolute Mehr für die Wahl erreicht, weshalb ein zweiter Wahlgang durchzuführen ist.

In Anwendung von §84a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist bis spätestens 29. November 2023 angesetzt, innert welcher neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Rümlang. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und allfälliger Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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