Adressauskünfte
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle
Adressauskünfte werden im Rahmen des Datenschutzes nur schriftlich gegen Gebühren erteilt. Die Gebührenerhebung erfolgt per Rechnung belastet. Je nach Datenumfang verrechnen wir pro Auskunft Gebühren von CHF 15.00 oder CHF 30.00.
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekannt gegeben (§9 Absatz 1 Datenschutzgesetz):
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§9 Absatz 2 Datenschutzgesetz):
Wir bitten um Beilage eines Rückantwortcouverts bei schriftlicher Anfrage. Preis: CHF 15.00 / CHF 30.00
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