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Adress- und Datensperre

Adress- und Datensperre

Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.

Weiterhin Anspruch haben:
  • Amtsstellen
  • Private Personen, die nach  §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch Vorliegen eines Kreditvertrages etc.)
Die Errichtung einer Adress- und Datensperre kann bei uns am Schalter oder schriftlich beantragt werden. Für den schriftlichen Antrag können Sie das nachfolgende Formular benützen:

Zugehörige Objekte