Adress- und Datensperre
Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.
Weiterhin Anspruch haben:
- Amtsstellen
- Private Personen, die nach §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch Vorliegen eines Kreditvertrages etc.)
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Datensperre.doc | Download | 0 | Datensperre.doc |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bevölkerungsdienste | 044 817 75 20 | einwohnerdienste@ruemlang.ch |